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Holzleitner Martin
Berater:in
4076 St.Marienkirchen/PolsenzAllg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
Rückstau.
15. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
16. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
17. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-2010)
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
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1.1.2. BETRIEBSEINRICHTUNG DER LANDWIRTSCHAFT (landwirtschaftliches [...] unberührt. Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpoli-
zei, Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
4. Versicherungswert
Soferne
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.16)
Versicherung beansprucht werden
kann),
Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.1.2. BETRIEBSEINRICHTUNG DER LANDWIRTSCHAFT (landwirtschaftliches Inventar) [...] anzuzeigen,
unberührt. Dieser Punkt bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpolizei, Brand-
verhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
4. Versicherungswert
Sofern nichts anderes
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (ALa001.14)
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
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- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.1.2. BETRIEBSEINRICHTUNG DER EHEMALIGEN LANDWIRTSCHAFT (landwirtschaftliches [...] unberührt. Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpoli-
zei, Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
4. Versicherungswert
Soferne nichts