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Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2002)
oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zu-
sammenhang steht.
Art. 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die
Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
genannten
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) Fassung 2009.1 (AEVB2009.1)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so