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Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB2001) (AKHB2001)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-97) (AKHB95-97)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten