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Löschwasserversorgung (FBU172)
FEUER-BU - Löschwasserversorgung - FBU172
Es ist vereinbart, dass sich am Versicherungsort oder in unmittelbarer Nähe entweder eine
frostsichere Hydrantenanlage (dynamischer Überdruck mindestens 5 b
Löschwasserversorgung (F172)
FEUER - Löschwasserversorgung - F172
Es ist vereinbart, daß sich am Versicherungsort oder in unmittelbarer Nähe entweder eine frost-
sichere Hydrantenanlage (dynamischer Überdruck mindestens 5 bar)
Löschwasserversorgung (Fe3106.14)
FEUER - Löschwasserversorgung - Fe3106
Es ist vereinbart, daß sich am Versicherungsort oder in unmittelbarer Nähe entweder eine
frostsichere Hydrantenanlage (dynamischer Überdruck mindestens 5 bar)
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (ImG016.21)
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör -
ImG016.21
Am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) gelt
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
BESONDERE BEDINGUNGEN - BLAULICHTVERSICHERUNG 2023
I. Kfz-Haftpflicht
Sofern hier nichts anderes bestimmt wird, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A