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Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischen Anlagen und Geräten (AEVBID2009.1) (AEVBID2009.1)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allg. B f. d. Infoverlust- u. Datentr.-Vers. el.. Anl. u. Ger. (AEVBID2009)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB98) (AStB98)
versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
2. Schäden durch Lawinen und Lawinenluftdruck
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache, Schäden, die
eingetreten sind
a) durch Brand, Blitzschlag, Explosion (soweit diese Gefahren durch eine Feuerversicherung ge-
deckt werden
2024 gutes Jahr für die Oberösterreichische
einige Großschäden im Bereich Feuer verzeichnen“, resümiert Generaldirektor Othmar Nagl. Zahlreiche Brände in Landwirtschaftlichen Betrieben und vor allem in einem Sägewerk brachten alleine eine Schadenlast