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Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert für Wohnhäuser (G803) (G803)
GLAS G803
GEBÄUDENEUBAUWERT (WOHNHÄUSER)
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für Glasversicherungen gelten Kosten
Besondere Bedingung BB5.2 (BB5.2)
für Gebäude
und Einrichtung angeführten Versicherungssummen.
11. Betriebsverlegung
Falls aus betriebstechnischen Gründen der eine oder andere Betriebszweig von einem Gebäude
[...] Ermittlung der Ersatzleistung für die Gebäude Restwerte dann nicht berück-
sichtigt, wenn diese nicht höher als 10 % des jeweiligen Ersatzwertes sind und die Gebäudereste
zum Wiederaufbau tatsächlich [...] Auch bei nur teilweiser Verwendung der Gebäudereste zum Wiederaufbau oder einer anderen
wirtschaftlichen Verwertung der Gebäudereste erfolgt eine entsprechende Anrechnung bei der
Gebäudepauschalversicherung - nicht versicherte Scheiben (Gl1019.18)
GLAS - Gebäudepauschalversicherung, nicht versicherte Scheiben - Gl1019.18
Abweichend von den Besonderen Bedingungen für die Glas - Gebäudepauschalversicherung sind
Scheiben, die zu vermieteten oder
Fremdzwecken dienende Grundstücke, Gebäude (AH412.2)
AH412.2
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder
Räumlichkeiten ganz
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
HAUSHALT - Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Ein