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Betriebsstillegung (F25) (F25)
werden.
4. Es muß für eine ständige Beaufsichtigung des Grundstückes gesorgt werden.
5. Da der Prämienberechnung die Betriebsstillegung zugrunde liegt, stellt jede Wieder- oder Neu-
aufnahme des Betriebes [...] daraufhin regelmäßig nachzuprüfen.
2. Mit Einstellung des Betriebes sind sämtliche Räume des Versicherungsgrundstückes gründlich
zu reinigen. Kehrricht und Abfälle sind sofort zu beseitigen.
3. Die Löschei
USP-G99 (USP-G99)
Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für die ver-
bleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende [...] vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für [...] 5 (BB5)
2.4. Wertanpassung nach dem Baukostenindex
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (Fe2845.16)
Stromausfall - Verenden
von Schweinen - Fe2845.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungsschutz auch für Schäden durch das Verenden von Mast- oder [...] e bildet die
Grenze der Ersatzleistung des Versicherers nach Maßgabe des Art. 8 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABS.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzun
ZuHaus-Superschutz (ZHS-09.1)
HERUNG FÜR HAUS-
UND GRUNDBESITZ
3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich [...] sind) am
- 2 -
Versicherungsgrundstück.
3.2.3. Versicherte Baubestandteile
Zu den Baubestandteilen von - auf der Polizze angeführten - Wohn- und Nebengebäuden am Grundstück
zählen auch:
- [...] 3.3. FEUER- UND STURMVERSICHERUNG
3.3.1. Grundstückseinfriedungen
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze - verursacht
durch ein versichertes Schadenereignis
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer [...] gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS).
Oberösterreichische Versicherung