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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015.1)
von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Für den Zugang der Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit unter
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
snehmer selbst durchgeführt wurde,
h) Schadenrechnung,
i) Abtretungserklärung.
(5) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so geht der An-
spruch
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
snehmer selbst durchgeführt wurde,
h) Schadenrechnung,
i) Abtretungserklärung.
(5) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so geht der An-
spruch
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
führt derselbe
Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem
Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischen Anlagen und Geräten (AEVBID2009.1) (AEVBID2009.1)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so