Suche
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache, Schäden, die
eingetreten sind
a) durch Brand, Blitzschlag, Explosion (soweit diese Gefahren durch eine Feuerversicherung ge-
deckt werden
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) Fassung 2009.1 (AEVB2009.1)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
2024 gutes Jahr für die Oberösterreichische
einige Großschäden im Bereich Feuer verzeichnen“, resümiert Generaldirektor Othmar Nagl. Zahlreiche Brände in Landwirtschaftlichen Betrieben und vor allem in einem Sägewerk brachten alleine eine Schadenlast
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu Skiurlaub in den Semesterferien
mit der Höhe intensiver. Durch die klare Luft und reflektierendem Schnee steigt die Gefahr eines Sonnenbrands – auch wenn es wolkig ist. Halten Sie weiterhin Ihr Auto winterfit , überprüfen Sie den Zustand