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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2019) (AGB.2019.1)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischen Anlagen und Geräten (AEVBID2009.1) (AEVBID2009.1)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allg. B f. d. Infoverlust- u. Datentr.-Vers. el.. Anl. u. Ger. (AEVBID2009)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2002)
oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zu-
sammenhang steht.
Art. 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die