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IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2 (IG-03.2)
die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetz-
lichen oder behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
2.1.1.2.1.3. Entsorgungskosten, die durch K
Im Geschäft (IG-03) (IG-03)
kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetz-
lichen oder behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
2.1.1.2.1.3. Entsorgungskosten, die durch Kon
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann,
- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den
Umfang seiner Verpflichtung zur Leistung zu gestatten,
DaHeim-Komfortschutz (DHK-06)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination
Gemeindehaftpflicht ImOrt - Premium (AH3819.14)
sind im Rahmen
dieses Versicherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen
das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden
[...] Folge einer vom ord-
nungsgemäßen, störungsfreien Betriebsgeschehen abweichenden, plötzlichen Ursache sind.
17. Erweiterte Privathaftpflicht für Arbeitnehmer anlässlich von Dienstreisen
1. Mit