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Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2009.1 (VBRIS2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2012 (VBRIS2012)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] geltend gemacht werden.
- 6 -
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2012.1 (VBRIS2012.1)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] geltend gemacht werden.
- 6 -
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Versicherungsbedingungen der Ablebensrisikoversicherung - 2009.2 (VBRIS2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
GP-98 (GP-98)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
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