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Geschäftsgelder (Fe2113.16)
FEUER - Geschäftsgelder - Fe2113.16
Geschäftsgelder sind bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicher-
ungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
Oberösterreichische Vers
Ergänzende Bedingung für Wasserbaustellen BW-S8 (BW-S8)
n sind:
1.2. Wurden Wasserstände und Wassermengen gemäß Pkt. 1.1. nicht vereinbart, so tritt an deren
Stelle für jeden Monat der höchste Wasserstand oder die größte Wassermenge, die während der
letzten [...] überschritten
sind:
1.6. Wurden Wasserstände oder Wassermengen gemäß 1.5. nicht vereinbart, so tritt an deren
Stelle der Wasserstand oder die Wassermenge, von denen an, Schäden durch Hochwasser oder
durch Ansteigen
Vereine (AH825)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Vereine - AH825
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Anstelle von Abschnitt B. 14 EHVB gilt folgende Regelung
1. Die Ve
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Senior (RS245)
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2., 1.3., 1.5., 1.7. bis 1.9. auch deren minderjährige Kinder (auch Enkel-,
Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS112) (RS112)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch