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Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.23)
Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden Teilnehmer (AH461.2)
Luftfahrzeugen und
Luftfahrtgeräten im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie von Motorbooten.
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Wiederaufbau (F1580)
Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung an derselben Stelle und
im gleichen Umfang ergeben würde.
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Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
versicherten Sachen (ausgenommen Altbauten) durch Brand, Blitzschlag und Explosion
erstreckt.
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Besondere Bedingung für die Mitversicherung des BauhandwerkerrisikosBW-S3 (BW-S3)
r einschließlich aller notwendigen Konstruktionsteile, Materialien und
Stoffe erstreckt.
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