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Gemeindehaftpflicht ImOrt (AH3818.14)
Zelten usw. findet B 11.1.2 EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB [...] Vertragspartners des Versicherungsnehmers - einschließlich der für den Ver-
tragspartner handelnden Personen - zurückzuführen ist, tritt eine Aufhebung oder Minderung
der Leistungspflicht [...] Zelten usw. findet B 11.1.2 EHVB
sinngemäß Anwendung.
3. Die für die Freiwillige Feuerwehr handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (VBKS95)
gegenwärtig behandeln, behandelt und unter-
sucht haben, über Ursache, Beginn, Art und Verlauf der Krankheit. Ebenso sind uns Berichte von Reha-
bilitations- und Kurkliniken, in denen Behandlungen vor dem [...] ten behoben wird. Wird das Leiden durch andere nichtchirurgische Methoden be-
handelt, wie Angioplastie, Laserbehandlung und andere nichtoperative Verfahren, so besteht kein Ver-
sicherungsschutz.
[...] n (Carcinoma-in-situ),
isolierte gutartige Knoten in der Brustdrüse, Tumore bei gleichzeitig vorhandener HIV-Infektion und
Hauttumore, außer dem malignen Melanom.
Als Versicherungsfall gilt die gesicherte
Verkaufspreis als Ersatzwert F94 (F94)
Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte,
fest verkaufte Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebenen
Beständen liefern, noch gleichwertigen [...] auf dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert
für zerstörte oder beschädigte, fest verkaufte Handelsware der vereinbarte Verkaufspreis
abzüglich der durch die Nichtlieferung ersparten Kosten, sofern der
Besondere Bedingungen für Valorenversicherung (TRVAL-08)
Erkrankung oder Unfall der den Transport begleitenden Personen, wodurch diese
nachweislich in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden.
plötzlichen Tod dieser Personen.
4. Ausschlüsse
In Ergänzung zu den in [...] n,
gültigen Wertzeichen und Bargeld der Nominalwert,b.
Juwelierwaren und Edelmetallen der Handelswert, in dessen Ermangelung der gemeine Wertc.
am Ort der Absendung bei Beginn der Versicherung; wenn [...] Verkaufsfaktura
angegebene Wert,
Valoren zu Sammlerzwecken (z.B.: Briefmarken und Münzen) der Handelswert amd.
Absendetag. Der bei den Beförderungsunternehmen deklarierte Wert ist bei Festsetzung der
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (VBBUBKV2005)
tzgesetzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen
aufgrund eines Versicherungsfalles veranlasst waren, verursacht werden;
d) durch widerrechtliche Handlungen, mit denen der Versicherungsnehmer [...] Berufsunfähigkeit,
c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt
oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art und Verlauf, die bisherige und voraus [...] betrieblichen Kollektivversicherung -; 2005
VBBUBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Sprachliche Gleichbehandlung:
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind