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Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
Abweichend von Artikel 19.1.3. ARB erstreckt sich der Versicherungsschutz im Schadenersatz- und
Straf-Rechtsschutz auch auf den Bürgermeister
Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
Verwaltungsstrafverfahren im Artikel 17.2.2.3.ARB wird der Prozentsatz von 0,4
durch den Prozentsatz 0,18 ersetzt.
2. Abweichend von Artikel 18.2.2.3.ARB besteht im Zusammenhang mit dem Lenker-Rechtsschutz [...] restlichen Verwaltungsstrafverfahren im Artikel 18.2.2.3.ARB wird der Prozentsatz von 0,4
durch den Prozentsatz 0,18 ersetzt.
3. Im Artikel 19.2.5.ARB wird der Prozentsatz von 0,4 durch den Prozentsatz 0 [...] Versicherungssumme
1. Im Artikel 6.7.5.ARB wird der Prozentsatz von 10 durch den Prozentsatz 4 ersetzt.
2. In den Artikeln 17.2.2.2., 18.2.2.2. und 19.2.2.2.ARB wird der Prozentsatz in den ersten Absätzen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
(ARB2016)
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass nur die Gemeinsamen und die Besonderen Bestimmungen zusammen
den Umfang und [...] Mitversicherteneigenschaft.
ANHANG
zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB2016)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
§ 5a (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
Verwaltungsstrafverfahren im Artikel 17.2.2.3.ARB wird der Prozentsatz von 0,4
durch den Prozentsatz 0,18 ersetzt.
2. Abweichend von Artikel 18.2.2.3.ARB besteht im Zusammenhang mit dem Lenker-Rechtsschutz [...] restlichen Verwaltungsstrafverfahren im Artikel 18.2.2.3.ARB wird der Prozentsatz von 0,4
durch den Prozentsatz 0,18 ersetzt.
3. Im Artikel 19.2.5.ARB wird der Prozentsatz von 0,4 durch den Prozentsatz 0 [...] Versicherungssumme
1. Im Artikel 6.7.5.ARB wird der Prozentsatz von 10 durch den Prozentsatz 4 ersetzt.
2. In den Artikeln 17.2.2.2., 18.2.2.2. und 19.2.2.2.ARB wird der Prozentsatz in den ersten Absätzen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015.1)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
(ARB2015.1)
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass nur die Gemeinsamen und die Besonderen Bestimmungen zusammen
den Umfang [...] Mitversicherteneigenschaft.
ANHANG
zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB2015.1)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
§ 5a (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation