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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2013)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer davon Kenntnis, dass durch [...] gegenüber von jeder Verpflichtung zur Leistung aus diesem Schadenfall frei.
(2) Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Beachtung der zuvor bestimmten Frist von drei Monaten, zur Verfügung.
(2) Für Versicherungsverträge, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2013)
t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens
des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB2013)
vereinbart ist - der
Versicherungsschutz für
- Baugruppen mit Bauelementen der Halbleitertechnik und
- deren interne Datenträger (bei denen vom Hersteller eine betriebsbedingte Auswechslung durch
den Benutzer [...] brechung erbracht worden wäre.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung [...] ngsschäden infolge von Beschädigungen
oder Zerstörungen von nicht versicherten Sachen, auch wenn deren Beschädigung oder
Zerstörung die Folge eines Maschinenschadens ist.
2.2.8. Der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB2024)
vereinbart ist – der
Versicherungsschutz für Baugruppen mit Bauelementen der Halbleitertechnik und deren interne
Datenträger (bei denen vom Hersteller eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer [...] Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d.s. die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage (ohne
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur [...] Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
sowie