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Vereinsunfall (U110.3)
6, Pkt. 4 der AUVB 2003 bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf
Unfälle des Versicherten als Fluggast.
6. Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der AUVB 2003 in bezug auf
U821.3 (U821.3)
lichkeit veranlaßt wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001).
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 2001).
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Rohbau-Unfallversicherung (U821.1) (U821.1)
lichkeit veranlaßt wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999).
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 1999).
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Vereinsunfall (U110.4)
Abweichend von Art. 6, Pkt. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) bezieht sich der
Versicherungsschutz [...] Unfälle des Versicherten als Fluggast.
6. Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind nicht
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (U821.4)
lichkeit veranlasst wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003).
5. Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 2003).
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