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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
Wirkungen von Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer oder
terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg, Revolution [...] Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
f) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie;
g) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Ver [...] BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95.22)
Art. 1 - Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist eine
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2016 (VBLLAB2016)
.
Geschäftsplan (Tarif)
ist eine der Finanzmarktaufsicht vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und [...] Gewinnplan wurde auf Basis der Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die
Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung erstellt und der Finanzmarktaufsicht
vorgelegt.
An jedem Bilanzstichtag wird nach Maßgabe [...] ABLEBENSVERSICHERUNG (BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE) - 2016
(VBLLAB2016)
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2022 (VBBU2022)
Voraussetzungen des § 11a VersVGb.
(siehe Anhang), die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] e) und zumutbare Heilbehandlungen
vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
erwarten lassen. Als zumutbar sind solche Heilbehandlungen anzusehen, die im [...] Gewinnplan wurde auf Basis der Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die Gewinnbeteiligung
in der Lebensversicherung erstellt und der Finanzmarktaufsicht vorgelegt.
An jedem Bilanzstichtag wird nach
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - 2019 (VBBUZ2019)
(Geschäftsplan)
ist eine detaillierte Aufstellung der der Finanzmarktaufsicht vorgelegten Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand jener die Leistung des Versicherers und die
Gegenleistung [...] Voraussetzungen des § 11a VersVGb.
(siehe Anhang), die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] e) und zumutbare Heilbehandlungen
vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
erwarten lassen. Als zumutbar sind solche Heilbehandlungen anzusehen, die im
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - 2016.1 (VBBUZ2016.1)
(Geschäftsplan)
ist eine detaillierte Aufstellung der der Finanzmarktaufsicht vorgelegten Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand jener die Leistung des Versicherers und die
Gegenleistung [...] Voraussetzungen des § 11a VersVGb.
(siehe Anhang), die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] e) und zumutbare Heilbehandlungen
vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
erwarten lassen. Als zumutbar sind solche Heilbehandlungen anzusehen, die im