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Fremdzwecken dienende Grundstücke, Gebäude (AH3412.12) (AH3412.12)
HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3412.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder Räumlichkeiten
FEUER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeeinrichtungen im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (Fe3108.22)
ktur im Gebäude und
am Versicherungsgrundstück - Fe3108.22
1. Im Gebäude oder am dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik
errichtete und mit dem Boden oder Gebäude fest verbundene
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.22)
ECBU, UG, UGBU)
2. Adaptierungen (vom Versicherungsnehmer eingebrachtes Gebäudezubehör)
Sofern im Versicherungsvertrag kein Gebäude versichert ist, gilt für Adaptierungen folgendes
vereinbart: Soweit die [...] Dachrinnen und darunterliegende Gebäudeteile
In Erweiterung der AStB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung von
Dachrinnen und darunterliegenden Gebäudeteilen durch vom Dach des/der [...] Ermitt-
lung der Ersatzleistung für die Gebäude Restwerte dann nicht berücksichtigt, wenn diese nicht
höher als 10 % des jeweiligen Ersatzwertes sind und die Gebäudereste zum Wiederaufbau tat-
sächlich nicht
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.21)
ECBU, UG, UGBU)
2. Adaptierungen (vom Versicherungsnehmer eingebrachtes Gebäudezubehör)
Sofern im Versicherungsvertrag kein Gebäude versichert ist, gilt für Adaptierungen folgendes
vereinbart: Soweit die [...] Dachrinnen und darunterliegende Gebäudeteile
In Erweiterung der AStB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung von
Dachrinnen und darunterliegenden Gebäudeteilen durch vom Dach des/der [...] Ermitt-
lung der Ersatzleistung für die Gebäude Restwerte dann nicht berücksichtigt, wenn diese nicht
höher als 10 % des jeweiligen Ersatzwertes sind und die Gebäudereste zum Wiederaufbau tat-
sächlich nicht
E154 (E154)
Aufbewahrung der einzelnen Schlüssel
auf verschiedenen Grundstücken in ständig bewohnten Gebäuden; ein Kombinationsschloß ist einem
zweiten Schloß gleichzusetzen.
Unter der Voraussetzung,