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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F804.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1
Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert_______________________ (F810.1) (F810.1)
FEUER, STURM BESONDERE BEDINGUNG F810.1
SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILWERTVERSICHERUNG
VON LANDWIRTSCHAFTEN ZUM NEUWERT
Soweit landwirtschaftl
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
FEUER, STURM F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN
Zentralschalter (F813) (F813)
FEUER F813
ZENTRALSCHALTER
Unter der Voraussetzung, daß bei allen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschi
Feuchtraumlampen in den Wirtschaftsgebäuden (F815) (F815)
FEUER F815
FEUCHTRAUMLAMPEN IN DEN WIRTSCHAFTSGEBÄUDEN
Bei der Feuerversicherung wurde ein 5%iger Nachlaß eingeräum