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Zusatzbed. f.d. Vers. zusätzl. Gef. zur Sachvers. (EC3001.22)
EXTENDED COVERAGE - Zusatzbedingungen für die Versicherung zusätzlicher
Gefahren zur Sachversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen
Betrieben - EC3001.22
Inhaltsverzeichnis
1. Versi
Zusatzbed. f.d. Vers. zusätzl. Gef. zur Sachvers. (ZBEC-IG03)
Zusatzbedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur
Sachversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben
(ZBEC-IG03)
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP2015.1)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten
Person. In all diesen [...] gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] n
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren,
deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört
(Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015.1)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten
Person. In all diesen [...] gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] n
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren,
deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört
(Verbraucherverträge)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Lebensversicherung gegen Einmalerlag (Anleihe "GDF 15") - 2011 (VBINDEG2011)
Landesgericht Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Vielzahl von
Personen in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu
deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatzes des Katastrophenschutzes
nötig ist.
d) durch die [...] hängig sind, können sich während der Laufzeit der Anleihe sehr starke Kursschwankungen
ergeben, deren Schwankungsbreite sich gegen Ende der Vertragslaufzeit verringert.
Bei Steigerungen des Bewertungskurses