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Tischtennistische, Trampoline und Wäschespinnen (DH1702.14)
Plansch- und Schwimmbecken gelten außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten nicht
mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Pflicht zur Führung eines Lagerbuches/einer Lagerkartei (KG3005.15)
Bezeichnung der in Anspruch genommenen Kühlräume.
5. Angabe des Tages der Auslagerung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AH3848.12) (AH3848.12)
gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zur Haftung verpflichtet ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Freizügigkeit Inhalt Feuer 25% (Fe3007.14)
Sachen vorübergehend und nicht länger als 6
Monate außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Verbesserung infolge technischen Fortschritts (MB3011.14)
übersteigen.
Von vorstehender Vereinbarung werden die Bestimmungen ABS Art. 8 nicht berührt.
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