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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
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2. Schäden durch Lawinen oder
Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 2007 (AWK2007)
es gestatten, die Weisungen des Versicherers einzuholen
und zu befolgen.
(2) Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind unverzüglich der
nächsten Sicherheitsdienststelle
Allgem. Bed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (AECBU2003)
behördlichen Maßnahmen;
3.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;
3.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz, ausgenommen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen (gemäß
Artikel 2
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
ionisierender Strahlung;
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 4
3.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz, ausgenommen im Zusammenhang mit Inneren
Unruhen (gemäß Artikel 2,
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
Grundwasser, wenn sich der Versicherungsort im
Einflussbereich eines solchen Wassers befindet;
b) Brand, Blitzschlag und Explosion.
Art. 5 - Ausschlüsse von der Versicherung:
Ausgeschlossen von der V