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Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
e bei sonstigen Verwaltungsstrafverfahren
1. Abweichend von Artikel 17.2.2.3.ARB besteht im Zusammenhang mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz
Versicherungsschutz bei Delikten die eine Vormerkung im örtlichen [...] von 0,4
durch den Prozentsatz 0,18 ersetzt.
2. Abweichend von Artikel 18.2.2.3.ARB besteht im Zusammenhang mit dem Lenker-Rechtsschutz
Versicherungsschutz bei Delikten die eine Vormerkung im örtlichen
ImRecht Privat Familie (RS1000.24)
Dokumentation auf der Polizze, für Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser sowie
Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen
(Pkt. 2.1.) stehen [...] dokumentiert ist, sind auch alle landwirtschaftlich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
und der mitversicherten Personen (Pkt. 2.1 [...] 2.) in ihrer Eigenschaft als Lenker von
Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in ihrem
Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf
Zug- und selbstf. Arbeitsmaschinen mit Erstrisikoschutz (VW) (Fe2835.22)
Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen,
Überschlag, Überlastung und der damit in Zusammenhang stehenden Wärmeentwicklung).
1.3. Ergänzend besteht in Abänderung und Erweiterung des Artikel [...] Versagen von Mess-, Regel-
und Sicherheitseinrichtungen, Überschlag, Überlastung und der damit in Zusammenhang
stehenden Wärmeentwicklung);
Schäden an mobilen Ladeeinrichtungen und Ladekabeln von und für
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St5003.13)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnittsverengung,
Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der
Beseitigung von Strömungsh [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von Berghängen
in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.22)
Gewässer, auch
durch Auf- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch,
Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der Beseitigung von
Strömungshi [...] ruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von
Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der
dabei entstehende