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Versicherungsbedingungen der Er- und Ablebensversicherung - 2007.1 (VBERAB2007.1)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der Er- und Ablebensversicherung - 2007 (VBERAB2007)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Zusatzbed. f. d. Sturmvers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (St3016.21)
STURM - Zusatzbedingungen für die Sturmversicherung von Gemeinden, industriellen,
gewerblichen und sonstigen Betrieben - St3016.21
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1. Gebäude
1.2. Betrieb
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2024)
gehörenden Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt.
Ist die verbaute Fläche der(s) Gebäude(s) im Schadenfall größer als die bei Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche [...] e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung.
8.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das
Versicherungsbedingungen der EURO GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie - 2001 (VEUGP2001)
svertrag mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung