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Freistehende, im Boden fest verankerte Objekte (Fe1148.18)
aus Folien, Stoffen oder ähnlichen Materialien, Zelte und Objekte im baufälligen
Zustand.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Freizügigkeit Inhalt Leitungswasser 25% (LW3008.12)
diese vorübergehend und nicht
länger als 6 Monate außerhalb des Versicherungsortes befinden.
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Freizügigkeit Inhalt Feuer 25% (Fe3007.14)
Sachen vorübergehend und nicht länger als 6
Monate außerhalb des Versicherungsortes befinden.
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Tischtennistische, Trampoline und Wäschespinnen (DH1702.14)
Plansch- und Schwimmbecken gelten außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten nicht
mitversichert.
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Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
Schadenfall: 1 Arbeitstag (völlige oder teilweise Unterbrechung des versicherten
Betriebes)
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