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AmLand - Haftpflicht Plus (AH2831.18)
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt Nebengebäuden;
- Reklameeinrichtungen;
-
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (DH1717.21)
- aufgestellte Whirlpools samt Abdeckung,
- mit dem Boden fest verbundene Gartenduschen,
- auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte Absorberanlagen
im Rahmen der Versiche
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.1) (IG-F-03.1)
Zusatzdeckungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes bei der
Feuerversicherung von
Gebäuden/technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung/Vorräten
(bis zu der auf der Polizze für die jeweilige [...] ANLAGEN gem. F177.1
2.2. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG (bei der Feuerversicherung von Gebäuden) gem. F201.1
2.3. SCHÄDEN AM PKW DES GESCHÄFTSINHABERS/GESCHÄFTSFÜHRERS
Schäden durch Brand
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95) (ARB95)
- der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden,
Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungs-
[...] betreffen;
1.1.1. Fälle, die beim Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber von Gebäuden
oder Wohnungen einschließlich zugehöriger Grundstücke eintreten, stehen nur [...] Versicherungsschutz, sofern diese Objekte zu eigenen Wohnzwecken benützt werden.
1.1.2. Bei Gebäuden, die sowohl eigenen Wohn- als auch sonstigen Zwecken dienen, besteht
Versich
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
Versicherungsnehmer zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzten, in der Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege; [...] und deren Treibstoffe dürfen weder dauernd noch vorüber-
gehend in Scheunen oder anderen Gebäuden, wo leicht brennbare Stoffe (Heu, Stroh usw.) lagern,
untergebracht oder als stationäre A [...] Interessentenwegen und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und