OÖ Versicherung
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Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
/Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung
i) Einsturz von Lagergebäuden und Brücken
j) Brand, Blitzschlag, Explosion
k) Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015)
Umstände es gestatten, die Weisungen des Versicherers einzuholen
und zu befolgen.
(2) Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind unverzüglich der
nächsten Sicherheitsdienststelle