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Teilnahmebedingungen | Social Media Gewinnspiele
rechtigt am Gewinnspiel sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Oberösterreichischen Versicherung AG und
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-S2012.1)
Kapitalbetrag bei Unfällen der versicherten Person vor Vollendung des 75. Lebensjahres,
- bei Unfällen ab Vollendung des 75. Lebensjahres bis max. EUR 15.000,0 als Kapitalbetrag -
darüber hinaus als Rente – [...] istung.
2. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) beeinträchtigt. wobei die [...] Befundberichtes, aus dem Art und Umfang der
Gesundheitsschädigung und die Möglichkeit einer auf Lebenszeit verbleibenden Invalidität
hervorgeht, bei uns geltend gemacht worden.
Kein Anspruch auf Inval
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2012.1 (AUVB2012.1)
Unfall-Rente.
2. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) beeinträchtigt wobei die [...] Befundberichtes, aus dem Art und Umfang der
Gesundheitsschädigung und die Möglichkeit einer auf Lebenszeit verbleibenden Invalidität
hervorgeht, bei uns geltend gemacht worden.
Kein Anspruch auf Inval [...] g zahlen wir
- als Kapitalbetrag bei Unfällen der versicherten Person vor Vollendung des 75. Lebensjahres,
- als Rente – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach der jeweiligen Rententafel bei Unfällen
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03.2)
eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), soferne diese
Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2023)
Nahestehende Person
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner,
eingetragene Partner, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
[...] 1.4. Nachrichtenübermittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Erkrankung,
finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine [...] Ausland durch eine Vertrauensperson
Können mitreisende versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr infolge Tod,
Erkrankung oder eines schweren Unfalls einer versicherten erwachsenen Person während