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Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2012.1 (VBLLAB2012.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem
Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
Rahmen der Sturmversicherung nur soweit sie im Dach in-
tegriert sind) einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht
Gebäudebestandteil [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
der Schaden mit den in den Pkt. 17.1. bis 17.5. genann-
ten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zu-
sammenhang steht.
Art
Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge - 2006 (VBZV2006)
g mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
ALHB1995 (ALHB1995)
Besitzergrei-
fung oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten oder deren Be-
satzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kontrolle) durch [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherer von der Verpflichtung