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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers
Versicherungsbedingungen der EURO GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie - 2001 (VEUGP2001)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Versicherungsbedingungen der FONDS GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie - 2001 (VFGP2001)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Topkunden-Schutzengel (KS2001.19)
re sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person g