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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers
Allgemeine Versicherungsbedingungen der GARANTIE Polizze (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung gegen Einmalprämie) - 2004 (AVBGP2004)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Allgemeine Versicherungsbedingungen der MaxIndex Polizze (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie) - 2005 (AVBMIP2005)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
der Voraussetzung,
daß ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des V