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Leitungswasser Gebäude Variante B (LW3002.12)
Leitungswasser Gebäude Variante B LW3002.12
1) ROHRERSATZ BRUCHSCHÄDEN IM GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen:
Bei Rohr-Bruchschäden im Gebäude gemäß AWB, Art. 1, [...] gekürzt.
2) BRUCHSCHÄDEN DURCH KORROSION, VERSCHLEISS ODER ABNÜTZUNG AN ROHRLEITUNGEN IM
GEBÄUDE:
In Erweiterung der AWB, Art. 2, Punkt 2 sind Bruchschäden durch Korrosion, Verschleiß oder
Abnützung [...] Nebenarbeiten an Leitungswasser führenden
Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert.
In jedem derartigen Schadenfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis
Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.13)
LEITUNGSWASSER - Gemeinde Gebäude Variante B - LW3017.13
1. ROHRERSATZ BRUCHSCHÄDEN IM GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde [...] mäßig gekürzt.
2. BRUCHSCHÄDEN DURCH KORROSION, VERSCHLEISS ODER ABNÜTZUNG AN
ROHRLEITUNGEN IM GEBÄUDE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
durch [...] n
Nebenarbeiten an Leitungswasser führenden Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des versicherten
Gebäudes versichert.
In jedem derartigen Schadenfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
den Gebäuden oder an im Freien befindlichen beweglichen Sachen durch die Kraft- oder
Wärmewirkung des in sie einschlagenden Blitzes entstehen bzw.
b) an den in einem Gebäude befindlichen [...] befindlichen Sachen durch die Wirkung des Blitzschlages hervorgeru-
fen werden, sofern am Gebäude die unter lit.a) genannten schädigenden Wirkungen des Blitzes
entstanden sind.
5.
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
den Gebäuden oder an im Freien befindlichen beweglichen Sachen durch die Kraft- oder
Wärmewirkung des in sie einschlagenden Blitzes entstehen bzw.
b) an den in einem Gebäude befindlichen [...] befindlichen Sachen durch die Wirkung des Blitzschlages hervorgeru-
fen werden, sofern am Gebäude die unter lit.a) genannten schädigenden Wirkungen des Blitzes
entstanden sind.
5.
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.18)
fest verbundene Gartenduschen und
auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte
Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen sowie
elektrischen