Suche
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12.18)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2016) (KSSAP2016)
e sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person
ZM1 (ZM1)
der Entschädigung für das Öl wird die Wertminderung infolge Alters, Abnützung oder aus an-
deren Ursachen in Abzug gebracht.
Der Versicherungsschutz für das Öl in Transformatoren, Schalt- und Meßein [...] wird bei
Bemessung der Entschädigung die Wertminderung infolge Alters, Abnützung oder aus anderen Ursachen in
Abzug gebracht. Die Abschreibungsquote beträgt 10 % p. a., maximal 60 %.
12. Röhren, Lampen [...] wird bei Bemessung der Entschädigung die Wertminderung
infolge Alters, Abnützung oder aus anderen Ursachen in Abzug gebracht.
13. Brennerdüsen
Für Brennerdüsen von Öl- und Gasfeuerungsanlagen wird