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Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
oder Rechtsvorschriften zu versto-
ßen.
Bei mehreren Verstößen ist der erste, adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich, wobei Verstöße, die
länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn zurückliegen [...] Vertrag gültige Versicherungssumme.
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7.2. Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlich zusammenhängenden, einheitlichen Vor-
gang darstellen, steht die Versicherungssumme nur [...] Versicherungsverträgen und sind ihre Interessen aufgrund
der gleichen oder einer gleichartigen Ursache gegen den/dieselben Gegner gerichtet,
ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung
Allgemeine Versicherungsbedingungen der MaxIndex Polizze (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie) - 2005 (AVBMIP2005)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Allgemeine Versicherungsbedingungen der GARANTIE Polizze (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung gegen Einmalprämie) - 2004 (AVBGP2004)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
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