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OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1016.15)
UNFALL - OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1016.15
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OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle (UN1015.15)
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Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle (UN1035.16)
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wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inva
Urlaubsklausel (U858.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U858.4
Urlaubsklausel
Wir verzichten auf den Einwand des Art. 17 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AU