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Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St1142.15)
sonstigem Zubehör, wenn diese nach den Regeln
der Technik errichtet und mit dem Boden und/oder einem Gebäude fest verbunden sind.
Werden die versicherten Sachen durch ein versichertes Ereignis beschädigt,
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (F142)
FEUER - Sonnensegel am Gebäude/Grundstück - F142
Versicherungsschutz besteht für ein nach den Regeln der Technik errichtetes, mit dem Boden
und/oder einem Gebäude fest verbundenes Sonnensegel samt W [...] Zerstörung der versicherten Sachen durch ein versichertes Ereignis erfolgt
im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme eine Entschädigung gemäß Artikel 7 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AFB.
Oberösterreichische
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
gsräumlichkeiten
2.1. durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht;
2.2. unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum [...] von Maschi-
nen oder Einrichtungen sowie für Durchbruch, Abriß oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen.
2.4.2. Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort und [...] kassen sind nach Geschäftsschluß offen zu lassen.
4. Sind Sachen in ständig bewohnten Gebäuden versichert, so darf die Unterbrechung des
Bewohntseins insgesamt nicht länger als
Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.18)
fest verbundene Gartenduschen,
- auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen
sowie el
Umweltstörung - Mineralölprodukte für Heizzwecke versicherter Gebäude (AH3814.14)
Tanks und Kleingebinden - ausschließlich für Heizzwecke des vertragsgegen-
ständlichen Gebäudebesitzes - getroffen, sofern das Gesamtfassungsvermögen aller Tanks
und Kleingebinde zusammen 50