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Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
oder Rechtsvorschriften zu versto-
ßen.
Bei mehreren Verstößen ist der erste, adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich, wobei Verstöße, die
länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn zurückliegen [...] Vertrag gültige Versicherungssumme.
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7.2. Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlich zusammenhängenden, einheitlichen Vor-
gang darstellen, steht die Versicherungssumme nur [...] Versicherungsverträgen und sind ihre Interessen aufgrund
der gleichen oder einer gleichartigen Ursache gegen den/dieselben Gegner gerichtet,
ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung
Besondere Bedingung für die Raiffeisen-Unfall-Plus-Leistungen (RPLUN2015)
Insbesondere sind dem Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Krankheit oder der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die v
Platinkunden Schutzengel (KS2002.19)
re sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person g
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19)
mehrerer auf derselben Ursache beruhender Verstöße
2.2.3 mehrerer im zeitlichen Zusammenhang stehender und auf gleichartigen Ursachen
beruhender Verstöße, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher
ALHB1995 (ALHB1995)
oder erwachsen könnten. Mehrere zeitlich und örtlich zu-
sammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall.
Artikel 4
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Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher