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PUKFZ (PUKFZ)
Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang sei-
ner Entschädigungspflicht zu gestatten ist
Pannen-Unfall-Schutz (PUKFZ1999) (PUKFZ1999)
Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang sei-
ner Entschädigungspflicht zu gestatten ist
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2004 (VBRENT2004)
Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der
Versicherungsfall beruht. Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2016) (KSSAP2016)
e sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person
Besondere Bedingung BB5.1 (BB5.1)
Vorsorgeversicherung Unterversicherung
besteht.
Werden für solche Positionen verschiedene Prämiensätze angewendet, so ist die überschüssige
Versicherungssumme im Verhältnis zur Prämie