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Urlaubsklausel (U858.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U858.3
Urlaubsklausel
Wir verzichten auf den Einwand des Art. 17 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die
Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 - UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle - UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt
Modell Komfortschutz 500 (UN1032.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz 500 - UN1032.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung wie folg
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (U821.5)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U821.5
Rohbau-Unfall -; Invalidität ab 1%
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die weder für Geld noch f