Suche
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
Invalidität - UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter (VH010) (VH010)
Vermittlung von Rechtsgeschäften (zB von Kauf-, Tausch-, Pachtverträgen) über
Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile (einschließlich der Erwerbung von
Wohnungseigentum);
- bei der
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
ausschließlich die Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1: Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
ausschließlich die Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1: Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Unfallrente lebenslang (UN1026.16)
lebenslang - UN1026.16
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird
folgendes vereinbart:
Führt der Unfall zu einer Dauerinvalidität von mindestens 35%, [...] die Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis