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Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Garantie-Versicherung(Haftung aus Sachmängeln) (AMG) (AMG80-95)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE MASCHINEN-GARANTIE-VERSICHERUNG
(HAFTUNG AUS SACHMÄNGELN) (AMG80-95)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für
die S
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009 (NACHFLV2009)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NACHVERSICHERUNGSGARANTIE BEI
DER FONDSGEBUNDENEN LEBENSVERSICHERUNG - 2009 (NACHFLV2009)
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Versicherte Ereignisse
§ 2 Berechnung
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG (AFB2024)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachver-
sicherung in der jeweils gültigen
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GLASVERSICHERUNG (ABG2013)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) in der jeweils geltenden [...] Anwendung.
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Allgemeinen
Bedingungen für die Glasversicherung (ABG) angeführt werden, sind im Anhang zu den ABS in
vollem Wortlaut
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95.22)
Art. 1 - Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenve [...] auf einen Regreß gegenüber dem verpflichteten Versicherten,
soweit dieser aufgrund vorliegender Bedingungen Versicherungsschutz hat.
5. Auf das Rückgriffsrecht gegenüber Dritten finden die Bestimmungen [...] r (Versicherte) glaubhaft zu machen.
B) Der Sachschaden:
1. Ein Sachschaden im Sinne dieser Bedingungen ist gegeben, wenn die versicherte Sache
vernichtet oder beschädigt ist.
2. Nicht als Sachschaden