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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
wurden;
10. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
10.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicher-
ungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung [...] ng der Geschwindigkeit ist im
Einzelfall die Auskunft der GeoSphere Austria (GSA) oder deren Rechtsnachfolger maßgebend.
1.2. HAGEL; Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
),
9. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
9.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] 4. FLUGZEUGABSTURZ; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahr-
zeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden, die
2.1. durch die UNMITTELBARE [...] er nach-
zuweisen, daß der Schaden mit den in den Punkten 9.1. bis 9.5. genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2013)
ausgeschlossen:
a) Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse und die Gefahren, die sich unabhängig vom
Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen ergeben
b) Streik [...] dergleichen
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
g) verursacht durch Bearbeitung
h) verursacht durch Abhandenkommen, Verlieren, Üb [...] darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
3.9. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
3.9.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] 4. Flugzeugabstur z; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen,
deren Teile oder Ladung.
Artikel 3 - Sachschaden
1. Als Sachschaden gelten Schäden an einer dem versicherten [...] Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.9.1. bis 3.9.5.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Garantie-Versicherung(Haftung aus Sachmängeln) (AMG) (AMG80-95)
Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage (ohne [...] Schätzungswert in Zahlung zu nehmen.
Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturkosten deren Zeitwert am Schadentag
erreichen oder übersteigen.
Sind unter einer Position mehrere zusammengehörige [...] Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich dort verbleiben, Neutralitätsverletzungen,
Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand
sowie Wegnahme oder