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Unfall-Schmerzensgeld (U824.7)
gültigen Polizze angeführten Fassung (AUVB).
Für das Unfall-Schmerzensgeld gilt auch Art. 21, Pkt 2.9 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung, AUVB (Vorlage einer Bescheinigung der Spit
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (U820.4)
Menschlichkeit veranlasst wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) mit folgender
Abänderung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht [...] arbeitsunfähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB
2003).
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U820.3 (U820.3)
lichkeit veranlaßt wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) mit folgender Abän-
derung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 2001).
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Rohbau-Unfallversicherung (U820.1) (U820.1)
lichkeit veranlaßt wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) mit folgender Abän-
derung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 1995).
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RWP-Rohbau-Unfallversicherung (U819.1) (U819.1)
lichkeit veranlaßt wurde.
4. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) mit folgender Abän-
derung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 wird erst dann erbracht [...] arbeitsun-
fähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke (Artikel 16 der AUVB 1995).
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