Suche
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020)
Ansprüche aufgrund allmählicher Einwirkungen, wenn die
Einwirkungen von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen oder durch die
Einwirkungen unmittelbar benachbarte Grundstücke betroffen [...] Ansprüche aufgrund allmählicher Einwirkungen, wenn die Einwirkungen
von unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen oder durch die Einwirkungen
unmittelbar benachbarte Grundstücke betroffen [...] g wie insbesondere in Enteignungs- Flurverfassungs-,
Raumordnungs-, Grundverkehrs- und Grundbuchsangelegenheiten;
1.3. - Auswirkungen der Atomenergie;
- genetischen Veränderungen oder
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2014)
Personen;
4.2. Verträgen, mit denen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde (z.B. Wechselbegebung,
Vergleich, Anerkenntnis), es sei denn, ohne die neue Rechtsgrundlage wäre Versicherungsschutz
gegeben;
4.3 [...] und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages
geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von
Veränderungen des Gesamtindex [...] Besitzer
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen entstehen (versicherbar in Artikel 24);
Dieser Ausschluss gilt nicht für Gebäude und Wohnungen (einschließlich dazugehöriger
Grundstücke), die auss
Begünstigte Konditionen (BB0002.15)
beinhaltet den im Sinne der dem Versicherungsvertrag zugrunde
liegenden Betriebsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung oder sonst zugrundeliegenden
Vereinbarung gewährten und gesondert beantragten Nachlass [...] Bündelversicherung vor,
wird der Nachlass für sämtliche in der zugrunde liegenden Vereinbarung dafür vorgesehenen
Sparten gewährt.
Grundlage für diese Begünstigung ist das offengelegte Dienst-, Kooperations- [...] Nachlasses sowie für
Sanktionen bei Missbrauch sind der zugrunde liegenden Betriebsvereinbarung,
Kooperationsvereinbarung oder sonst zugrundeliegenden Vereinbarung zu entnehmen.
Oberösterreichische Versicherung
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2023)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Vers [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des
Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden
konnten und der Versicherer diesem Verlangen nicht binnen [...] eines Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2015.1)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Vers [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des
Versicherers verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden
konnten und der Versicherer diesem Verlangen nicht binnen [...] eines Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb