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Steuerliche Regelung(Variante: 4% VersSt, Nachverst. VN+VP ab Alter 50Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-2)
insbesondere für den Fall der vorzeitigen Kündigung (Rückkauf).
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommenssteuer. Insbesondere sind Erträge kapitalertrags
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015)
lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten stehen.
1.4. diese Kinder (Punkt 1.3.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit-
versichert, sofern und solange [...] rechtlicher Interessen zwischen Lebensgefährten auch dann, wenn die häusliche
Gemeinschaft aufgehoben ist, sofern die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit der
Lebensgemeinschaft steht;
5.3. die Gelt [...] 2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten
stehen.
1.3.2. diese Kinder (Punkt 1.3.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mitversichert, sofern sie [...] zwischen Ehegatten und Lebensgefährten auch
dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist, sofern die Interessenwahrnehmung
im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
5.3. die G [...] seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2015.1)
Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, des
eingetragenen Partners, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben,
sowie
1.1.2. fremde Sachen - ausgenommen [...] Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten. Das sind:
1.2.1. minderjährige Kinder;
1.2.2. volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern sie in Österreich
- eine Schulausbildung [...] Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
4.7. Für die Risiken Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl gelten die in Artikel 8 Punkt 3.
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2021)
Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, des
eingetragenen Partners, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben,
sowie
1.1.2. fremde Sachen - ausgenommen [...] Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten. Das sind:
1.2.1. minderjährige Kinder;
1.2.2. volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern sie in Österreich
- eine Schulausbildung [...] Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
4.7. Für die Risiken Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl gelten die in Artikel 8 Punkt 3.