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Bauarbeiten und Festveranstaltungen (UN1057.16)
Tätigkeit gelten als mitversichert.
Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Weg ohne Zusammenhang mit der versicherten
Betätigung unterbrochen oder verlängert wird, es sei denn, dass die Unterbrechung
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
eigene Rechtspersönlichkeit haben (z.B.
Bauhof, Müllabfuhr, Wasserver- und -entsorgungsanlagen) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für diese
Einrichtungen und Betriebe. Weiters erstreckt sich der Versicher
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (IG12-F-KFZoEVN)
nen und Anhänger IG12-F-KFZoEVN
ohne Kennzeichen (Vollwert) innerhalb Europas
im geografischen Sinn zum Neuwert
Die Gruppe "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne behördliches [...] Zustand wie folgt als versichert:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne behördliches Kennzeichen
(wie z.B LKW, Anhänger, Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen, Tieflader) sind
bis zur Höhe [...] Betriebseinrichtung
berücksichtigt.
Sofern die Gruppe "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne Kennzeichen (Vollwert)
innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert" auf der Polizze
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne Kennzeichen
(Vollwert) innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3015.12
Die Gruppe "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne behördliches Ke [...] Zustand wie folgt als versichert:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne behördliches Kennzeichen (wie z.B LKW,
Anhänger, Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen, Tieflader) sind bis zur Höhe [...] techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Sofern die Gruppe "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger ohne Kennzeichen (Vollwert)
innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert" auf der Polizze
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Landwirtschaft (RS220) (RS220)
(Artikel 17.2.1. bis 2.5. ARB) für alle betrieblich genutzten Motorfahr-
zeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers (bzw. des versicherten
Betriebes) stehen, von [...] (Artikel 24 ARB).
2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2 [...] in ihrer Eigenschaft als
Lenker von betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, die nicht in ihrem
Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen