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Keine-Sorgen-Schutzengel KFZ (KSKFZ2001) (KSKFZ2001)
Person
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, En-
kel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
8. Fahrtkosten [...] mittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Er-
krankung, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht [...] eine Begleitperson
Können mitreisende versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr infolge Tod, Er-
krankung oder eines schweren Unfalls einer versicherten, erwachsenen
KSKFZ (KSKFZ)
Person
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, En-
kel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
8. Fahrtkosten [...] mittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Er-
krankung, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht [...] eine Begleitperson
Können mitreisende versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr infolge Tod, Er-
krankung oder eines schweren Unfalls einer versicherten, erwachsenen
Keine-Sorgen-Schutzengel KFZ (KSKFZ1999) (KSKFZ1999)
e Person
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, En-
kel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
8. Fahrtkosten
[...] rmittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Er-
krankung, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht [...] durch eine Begleitperson
Können mitreisende versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr infolge Tod, Er-
krankung oder eines schweren Unfalls einer versicherten, erwachsenen
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-97)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.6. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
Produktinformationsblatt Unfallversicherung (PIBUN.2018.1)
abhängig von deren Einfluss.
Änderung des Leistungsumfanges mit Erreichen des 75.
Lebensjahres:
– Reduktion der Leistungen um 50 %
– Entfall der progressiven Leistung bei Dauerinvalidität