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Unfall-Schmerzensgeld (U802.1) (U802.1)
BEDINGUNG U802.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab [...] ab dem 22. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
3%
der in der Polizze für Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung gebracht
Unfall-Schmerzensgeld (U824.2) (U824.2)
BESONDERE BEDINGUNG U824. 2
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzens-
geld in [...] eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzens-
geld in Höhe von 3 %
der in der Polizze für Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung gebracht
BB824-95.1 (BB824-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824-95.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab [...] ab dem 22. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
3%
der in der Polizze für Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung gebracht
Unfall-Schmerzensgeld (U824-95.1) (U824-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824-95.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab [...] ab dem 22. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
3%
der in der Polizze für Dauernde Invalidität vereinbarten Versicherungssumme zur Auszahlung gebracht
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH101)
EHVB ist getroffen. Der
Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Abschnitt B, Z. 7, Punkte 3.1 und 3.2 auch auf
Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen [...] dem Verlust oder
Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend von Art 7.10.2 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden
an diesen Sachen [...] gegen Bestätigung bei der hiefür bezeichneten Stelle
des versicherten Betriebes zu hinterlegen sind.
1.5. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche aus Schäden aus dem Verlust oder
Abhandenkommen