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Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2018)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
Nicht versichert sind Entsorgungskosten, die durch
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2015)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
Nicht versichert sind Entsorgungskosten, die durch
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-09.1)
die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder behörd-
lichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination von
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-08)
die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder behörd-
lichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination von
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB98) (AStB98)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2