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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB1998)
Schäden, für die der Lieferant gesetzlich oder vertraglich zu haften hat.
Liegt eine der Ursachen nach Punkt 1.1. -; 1.10. vor und bestreitet der Lieferant seine
Haftung, dann leistet der [...] dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann, jede Unter-
suchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Verpflichtung zur
Leistung zu gestatten, [...] unmittelbar vor dem Schadenfall, reduziert
um den Abzug für Alter, Abnützung und/oder andere Ursachen. Der Wert des anfallenden Alt-
materials (z.B. Austauschteile) und/oder der Restwert werden
GP-St-98 (GP-St-98)
der Voraussetzung, daß ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
1.2.5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
unter der
Voraussetzung, dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
4.6.6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich
die Haftung des Versicherers
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2023)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
Nicht versichert sind Entsorgungskosten, die durch
GP-St-95 (GP-St-95)
Voraussetzung, daß ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt
wurde.
2.1.2.5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des