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Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Obliegenheiten oder einer
Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.16)
vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder einer
Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2012)
ung dem
Versicherer richtig und vollständig zu machen.
2. Leistungsfreiheit tritt im Zusammenhang mit den Obliegenheiten gemäß Pkt. 1.1 -; 1.5 nicht
ein, wenn die Verletzung der jeweiligen [...] g über das Sachverständigenverfahren hat mindestens zu enthalten:
- Art und Umfang der Fragestellung an die Sachverständigen
- Namen der Sachverständigen, jeder Vertragspartner benennt seinen
Rechtsschutz für Gemeinden (RS818.2)
eigene Rechtspersönlichkeit haben (z.B.
Bauhof, Müllabfuhr, Wasserver- und -entsorgungsanlagen) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für diese
Einrichtungen und Betriebe. Weiters erstreckt sich der Versicher
MERKBLATT FÜR DEN SCHADENSFALL (BBTRP05)
gemäß Punkte 1 - 3 erwähnten Unterlagen beizubringen.
Die Beachtung dieser Punkte vermeidet Rückfragen und ermöglicht eine rasche
Abhandlung des Schadens.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer