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Haftungserweiterung für transportable und fahrbare
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1. In Erweiterung des Art. 1(1)
RWP-Rohbau-Unfallversicherung (U819.1) (U819.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U819.1
RWP-Rohbau-Unfall
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle P